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   VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08   

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VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08 (https://dejure.org/2009,9967)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2009 - 8 K 3386/08 (https://dejure.org/2009,9967)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 8 K 3386/08 (https://dejure.org/2009,9967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit der Bemessungsgrundlagen bezüglich der für den Betrieb von Spielautomaten zu zahlenden Vergnügungssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Beibehaltung eines stückzahlbezogenen Ersatzmaßstabs des kommunalen Satzungsgebers i.R.d Umstellung der Vergnügungssteuer von Stückzahlmaßstab auf einen Wirklichkeitsmaßstab ; Mindestbesteuerung je Spielautomat als legitimer Lenkungszweck (hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 2; KAG § 9; GG Art. 105 Abs. 2a; SpielV § 1
    Bundesverfassungsrecht; Steuer - Bruttokasse; Mindeststeuer; Steuermaßstab; Vergnügungssteuer; Wirklichkeitsmaßstab; Stückzahlmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Im Übrigen hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.05 - (DVBl. 2005, 1208 ff.) zum Ausdruck gebracht, dass ein an den Einspielergebnissen der Gewinnspielgeräte anknüpfender Steuermaßstab den letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ungleich wirklichkeitsnäher erfasst als der pauschale Stückzahlmaßstab.

    Ein unzulässiger Eingriff in die von Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit wäre nur dann anzunehmen, wenn die Besteuerung es in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen unmöglich werden ließe, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen, wobei insoweit ein durchschnittlicher Betreiber im Gemeindegebiet als Maßstab zu nehmen ist, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, a.a.O.).

    24 Grundsätzlich ist es dem kommunalen Satzungsgeber allerdings nicht verwehrt, einen stückzahlbezogenen Ersatzmaßstab als Auffangtatbestand für einen je Automat geschuldeten Mindeststeuerbetrag beizubehalten, falls sich nach seiner Einschätzung mit einem umsatzbezogenen Steuermaßstab die mit der Spielautomatensteuer auch verfolgten legitimen Lenkungszwecke, namentlich die Eindämmung der Spielsucht, nicht ausreichend wirksam erreichen lassen, weil bei einem solchen Maßstab auch Spielautomaten an schwächer frequentierten Standorten noch lohnend betrieben werden können (BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, a.a.O.).

    Der Ersatzmaßstab muss aber so ausgestaltet sein, dass er den primären, den Vergnügungsaufwand der Spieler angemessen abbildenden Steuermaßstab auch in seiner tatsächlichen Besteuerungswirkung nicht in Frage stellt (BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, a.a.O.).

    Die Beklagte musste die Erhebung der Vergnügungssteuer auf eine neue Grundlage stellen, da die Überprüfung der Einspielergebnisse ergeben hatte, dass die Abweichungen außerhalb der vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Spanne von 50% lagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Das in Artikel 105 Abs. 2a GG enthaltene Verbot von gleichartigen Steuern wird seit jeher dahin ausgelegt, dass es sich nicht auf die herkömmlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern erstreckt, zu denen die Vergnügungssteuer zählt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 BvL 14/84 -, BVerfGE 69, 174, 183; BVerfG, Beschluss vom 3.05.2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 - BWGZ 1977, 208) ist es dem kommunalen Satzungsgeber bei herkömmlichen kommunalen Steuern mit örtlich begrenzten Wirkungskreis und begrenzter Belastungsintensität - wie hier der Vergnügungssteuer - erlaubt, den Lenkungszweck der Steuer deutlicher in den Vordergrund zu rücken und den Finanzierungszweck zurücktreten zu lassen.
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Die Vergnügungssteuer für Spielautomaten wurde früher (zulässigerweise) nur deshalb nach dem Stückzahlmaßstab erhoben, weil eine praktikable Möglichkeit zu einer wirklichkeitsnahen Besteuerung nicht gegeben war (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 102).
  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Steuerschuldner (d. h. dem Veranstalter des Vergnügens) die rechtliche Gewähr geboten wird, er werde den als Steuer gezahlten Geldbetrag - etwa wie einen durchlaufenden Posten - von der vom Steuertatbestand der Idee nach als Steuerträger gemeinten Person ersetzt erhalten (BFH, Beschluss vom 1.2.2007 - II B 51/06 - ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84

    Getränkesteuer

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Das in Artikel 105 Abs. 2a GG enthaltene Verbot von gleichartigen Steuern wird seit jeher dahin ausgelegt, dass es sich nicht auf die herkömmlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern erstreckt, zu denen die Vergnügungssteuer zählt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 BvL 14/84 -, BVerfGE 69, 174, 183; BVerfG, Beschluss vom 3.05.2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2007 - 3 S 1680/07

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten bereits im Vorverfahren; Fehlende

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Dabei ist maßgebend ist, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.08.2007 - 3 S 1680/07 -).
  • OVG Sachsen, 19.12.2006 - 5 BS 242/06

    Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer, Einspielergebnis, Automatenumsatzsteuer

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Daraus folgt, dass das Einspielergebnis grundsätzlich als zulässiger Maßstab für die Vergnügungssteuer in Betracht kommen kann (OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 18.10.2006 - 2 LB 11/04 - ; SächsOVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/05 -, NVwZ-RR 2007, 553; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 23.3.2007, NVwZ-RR 2007, 554).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04

    Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Daraus folgt, dass das Einspielergebnis grundsätzlich als zulässiger Maßstab für die Vergnügungssteuer in Betracht kommen kann (OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 18.10.2006 - 2 LB 11/04 - ; SächsOVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/05 -, NVwZ-RR 2007, 553; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 23.3.2007, NVwZ-RR 2007, 554).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 527/05

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bezüglich der Aufstellung von Spielautomaten mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08
    Die nun erfolgte Änderung des Steuermaßstabes ändert damit nichts an dem Befund, dass die Vergnügungssteuer auch für die hier in Rede stehenden Gewinnspielgeräte eine herkömmliche Gemeindesteuer bleibt, die nicht gleichartig mit bundesgesetzlich geregelten Steuern ist (OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 5.6.2007 - 14 A 527/05 - ).
  • VGH Hessen, 23.03.2007 - 5 TG 332/07

    Vergnügungssteuer; Steuermaßstab "Bruttokasse"

  • VG Sigmaringen, 24.11.2009 - 6 K 2494/09

    Vergnügungssteuer; Mindeststeuersatz; Wirklichkeitsmaßstab; Anforderungen an

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach und unter Betonung des weit reichenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des (Orts-)Gesetzgebers in diesem Bereich entschieden, dass der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers den sachgerechtesten Maßstab für eine derartige Besteuerung darstellt (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, a.a.O. m.w.N.; Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, NVwZ 2005, 1316; Beschluss vom 10.03.2009 - 9 B 27.08 - Hess. VGH, NK-Beschluss vom 05.03.2009 - 5 C 2256/07.N -, LKRZ 2009, 255; Urteil vom 20.02.2008 - 5 UE 82/07 -, KStZ 2008, 130; Beschluss vom 17.04.2008 - 5 TG 2725/07 -, KStZ 2008, 179; Beschluss vom 23.03.2007 - 5 TG 332/07 -, NVwZ-RR 2007, 554; VG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2008 - 8 K 3388/07 - m.w.N.; Urteil vom 18.02.2009 - 8 K 3386/08 - VG Köln, Urteil vom 03.06.2009 - 23 K 3156/08 - VG Arnsberg, Urteil vom 14.08.2009 - 5 K 887/09 -).

    Der primär vorgegebene Wirklichkeitsmaßstab kann bei derartigen Verhältnissen seine tatsächliche Wirkung nicht entfalten (ebenso zu Mindestbesteuerungen in 45 bzw. 55 % der Veranlagungsfälle: VG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - 8 K 3386/08 - bei "weniger als 30 %" der Veranlagungsfälle sah der VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2008 - 2 S 2706/07 - die erforderliche Quote nicht als erreicht an).

  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

    In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (vgl. dazu alledem BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, a.a.O. m.w.N.; Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, NVwZ 2005, 1316; Beschluss vom 10.03.2009 - 9 B 27.08 - Hess. VGH, NK-Beschluss vom 05.03.2009 - 5 C 2256/07.N -, LKRZ 2009, 255; Urteil vom 20.02.2008 - 5 UE 82/07 -, KStZ 2008, 130 und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 10.03.2009 - 9 B 27.08 - Beschluss vom 17.04.2008 - 5 TG 2725/07 -, KStZ 2008, 179; Beschluss vom 23.03.2007 - 5 TG 332/07 -, NVwZ-RR 2007, 554; VG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2008 - 8 K 3388/07 - m.w.N.; Urteil vom 18.02.2009 - 8 K 3386/08 - VG Köln, Urteil vom 03.06.2009 - 23 K 3156/08 - VG Arnsberg, Urteil vom 14.08.2009 - 5 K 887/09 -).
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   VG Stuttgart, 24.03.2009 - 8 K 3386/08   

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VG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2009 - 8 K 3386/08 (https://dejure.org/2009,41386)
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